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 Nr. 006797-00
| Produkttyp: | Herbizid |
| Wirkstoff: | 300 g/l Pendimethalin (261 Gew.-%), 250 g/l Chlortoluron (217 Gew.-%), 40 g/l Diflufenican (35 Gew.-%) |
| Formulierung: | Suspensionskonzentrat |
| Gefahrstoffeinstufung: | GHS08 GHS09 |
| Artikelnummer | |
| 7490190 | 2 x 10 l Umkarton |
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TRINITY ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm, einjährigem Rispengras sowie aller wichtigen Unkräuter in Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen und Wintertriticale im Herbst. TRINITY enthält drei verschiedene Wirkstoffe mit drei verschiedenen Wirkungsmechanismen (K1, C2, F1 nach HRAC) und wird sowohl über die Wurzeln, den Spross als auch über die Blätter der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. Die besten Wirkungsgrade werden beim Einsatz im frühen Nachauflauf des Getreides (ab BBCH-Code: 10) und ausreichender Bodenfeuchte erzielt. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Pendimethalin: K1 Chlortoluron: C2 Diflufenican: F1
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gut bekämpfbar Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Hellerkraut, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Ausfallraps, Echte Kamille, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Hederich, Hirtentäschel, Kletten-Labkraut, Klatschmohn, Kornblume (bis 2. Blatt), Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Vergißmeinnicht, Vogelsternmiere
weniger gut bekämpfbar Acker-Fuchsschwanz, Gemeines Rispengras, Kornblume ( > 3. Blatt)
nicht bekämpfbare Arten Gemeine Quecke, Flughafer, Wurzelunkräuter
WEITERE HINWEISE TRINITY enthält die Wirkstoffe Chlortoluron, ein Harnstoff-Herbizid der HRAC-Gruppe C2, Diflufenican (HRAC-Gruppe F1) und Pendimethalin (HRAC-Gruppe K1) und verfügt somit über drei verschiedene Wirkungsmechanismen. Gegen Chlortoluron können in der örtlichen Windhalm- oder Ackerfuchsschwanzpopulation Resistenzen vorliegen, die durch die Anwendung von TRINITY potenziell weiter verstärkt werden könnten. Bei bekannter Resistenz gegen Harnstoffherbizide oder bei nicht erklärbaren Wirkungsminderungen dürfen deshalb TRINITY oder andere Mittel mit Harnstoff-Herbiziden nicht bzw. nicht erneut angewendet werden. Alternativ sollten Mittel mit anderen Wirkstoffmechanismen zur Anwendung kommen, sofern gegen diese keine Resistenzen vorliegen. Produktionstechnische Maßnahmen wie Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung, optimaler Saattermin zur Minderung des Resistenzdrucks anwenden. Im Zweifelsfall Pflanzenschutzberatung konsultieren und bei der Mittelwahl potentielle Mehrfach- und Kreuzresistenz berücksichtigen.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
| PFLANZEN/OBJEKTE | SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG |
| Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände
zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu
Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 % 20 m; 75 % 10 m; 90 % 5 m
(NG337) Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten
nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser
bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder
Direktsaatverfahren erfolgt.
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn
die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in
einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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ACKERBAU
| Pflanzen/-erzeugnisse: | Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale |
Schadorganismus/ Zweckbestimmung: | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet (BBCH-Code: 10 - 13) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, Herbst, spätester Anwendungstermin Ende Oktober |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | Spritzen |
| Aufwandmenge: | 2,0 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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GENEHMIGUNGEN NACH §18 ABS. I PFLSCHG
| PFLANZEN/OBJEKTE | SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG |
TRINITY ist mischbar mit gebräuchlichen Herbiziden und Insektiziden wie z. B. BULLDOCK®. Bei Ausbringung von Tankmischungen sind die vom den Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Für eventuelle negative Auswirkungen von Mischungen, die von uns nicht empfohlen werden, haften wir nicht.
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TRINITY wird nach bisheriger Kenntnis in allen zugelassenen Getreidearten gut vertragen. Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten konnte nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht festgestellt werden. Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm und eine ausreichende Erdbedeckung des Saatgutes. Wenn möglich nur abgetrocknete Pflanzenbestände behandeln. Fehlanwendungen/Überlappungen sind strikt zu vermeiden und können unter ungünstigen Bedingungen zu Kulturreaktionen oder zur Ausdünnung der Bestände führen. Die Anwendung von TRINITY wird nicht empfohlen bei Frost bzw. in frostgeschädigten Beständen, bei extremer Trockenheit, bei Staunässe bzw. in Beständen, die unter Nährstoffmangel und Stress leiden.
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ANSETZEN DER SPRITZBRÜHE
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Unvermeidliche anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche
ausbringen. Tank zu 1/3 bis 3/4 mit Wasser füllen, TRINITY gut schütteln und in den Tank geben. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzbrühe gleichmäßig zu verteilen. Spritzgerät regelmäßig auf
Prüfstand testen. Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut aufrühren.
Überdosierungen sind zu vermeiden. Abdrift auf Nachbarkulturen vermeiden.
REINIGUNG
Spritzgerät und -leitungen vor und nach Gebrauch gründlich reinigen. Anfallendes Spülwasser auf vorher behandelten Flächen ausspritzen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
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Bei normaler Fruchtfolge bestehen keine Nachbaueinschränkungen. Bei vorzeitigem Umbruch der Kultur durch Auswinterung können im Frühjahr bei tiefer Bodenbearbeitung (Pflug) alle landwirtschaftlichen Kulturen nachgebaut werden. Bei nur flacher Bodenbearbeitung (Minimalbodenbearbeitung) ist der Nachbau von Sommergerste, Sommerweizen, Kartoffeln, Ackerbohnen und Erbsen möglich. Bei einem Umbruch des behandelten Getreides im Herbst kann Getreide nachgebaut werden wobei für die Spätsaat nur Winterweizen in Frage kommt.
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NUTZORGANISMEN
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
(NN100) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
WASSERORGANISMEN
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.
(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
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(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug
gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SP001)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
ERSTE HILFE
Einatmen: Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich
entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren. Augenkontakt: Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen. Datenblatt mitführen. Verschlucken: Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen. Kein
Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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