
| Produkttyp: | Herbizid |
|---|---|
| Wirkstoff: | 350 g/l Metamitron, 150 g/l Ethofumesat |
| Formulierung: | Suspensionskonzentrat |
| Gefahrstoffeinstufung: | GHS09 Achtung |
| Artikelnummer | |
| 7490035 | 5 l Kanister |
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
Metamitron: C1
Ethofumesat: N
gut bekämpfbar
Ackergauchheil, Ackerhellerkraut, Ackerspörgel, Acker-Stiefmütterchen, Amarant, Einjähriges Bingelkraut, Einjährige Rispe, Flohknöterich, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Hohlzahn, Gemeine Melde, Gemeiner Rainkohl, Kamille-Arten, Kleine Brennnessel, Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten, Kornblume, Leinkraut, Saatwucherblume, Schwarzer Nachschatten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß
weniger gut bekämpfbar
Ausfallgetreide, Hundspetersillie, Klatschmohn, Vogelknöterich
nicht ausreichend bekämpfbar
Winden und Disteln
| PFLANZEN/OBJEKTE | SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG |
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(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW642) Die Anwendung
des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet
werden.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht
erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a
vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NG402)
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch
wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht
beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den
abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren
erfolgt.
| Pflanzen/-erzeugnisse: | Zuckerrübe, Futterrübe |
| Schadorganismus/ Zweckbestimmung: | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Zum Schadorganismus: | Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 10 - 12) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 10 Tage |
| Anwendungstechnik: | Spritzen, im Splittingverfahren (3 Behandlungen) |
| Aufwandmenge: | Zeitpunkt 1: 2,0 l/ha Zeitpunkt 2: 2,0 l/ha Zeitpunkt 3: 2,0 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 150 bis 300 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Unkrautproblem | Produkte | 1. NAK | 2. NAK | 3. NAK |
| Allgemeine | GOLTIX SUPER | 2,0 l/ha | 2,0 l/ha | 2,0 l/ha |
| Verunkrautung mit | + | + | + | |
| Kletten-Labkraut, | KONTAKT® 320 SC | 0,5-0,8 l/ha | 0,5-1,0 l/ha | 0,5-1,0 l/ha |
| Knöterich-Arten, | + | + | + | |
| Gänsefuß, Kamille | OLEO FC | 0,5-1,0 l/ha | 1,0 l/ha | 1,0 l/ha |
GOLTIX SUPER ist mischbar mit KONTAKT® 320 SC, GOLTIX® GOLD, GOLTIX® TITAN®, AGIL®-S und weiteren gebräuchlichen Rübenherbiziden und geeigneten Zusatzstoffen (z. B. OLEO FC). Bei Mischungen ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können. Tankmischungen mit aminosäure- bzw. lecithinhaltigen Formulierungen empfehlen wir nicht.
Unter normalen Bedingungen ist GOLTIX SUPER in den üblichen Rübensorten sehr gut verträglich.
Das Produkt vor Gebrauch kräftig schütteln. Spritztank zu 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen.
Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei
laufendem Rührwerk ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Wasseraufwandmengen über 300 l/ha sollten aus Wirkungsgründen (Tröpfchenspektrum) nicht eingesetzt werden.
Hinweis: Angebrochene Gebinde
nach Gebrauch wieder gut verschließen.
Ein guter Bekämpfungserfolg wird über eine gleichmäßige Benetzung der Unkräuter erreicht. GOLTIX SUPER ist durch fein- bis mitteltropfige Düsen mit Wasseraufwandmengen von 200 bis 300 l/ha auszubringen. Bei Bandspritzungen sind 80 bis
100 l/ha Wasseraufwandmenge erforderlich.
Folgende Düsen eignen sich für die Ausbringung:
Injektordüsen lang, z. B.:
AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4-5 bar
ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar
Injektordüsen kurz, z. B.
AirMix
110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar
IDK 110-025 bis IDK 110-04 bei 2-3 bar
Sonstige Düsen, z. B.
XR 110-03 bis XR 110-04 bei 1,5-2,0 bar
LU 110-03 bis LU 110-04 bei 1,5-2,0 bar
DG 110-03 bei 2,0-3,0 bar
AD 120-03 bei
2,0-3,0 bar
Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeinetes Reinigungsmittel (z. B. AGRO-QUICK®) zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw.
Reinigungsdüsen abspritzen, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche
verspritzen. Spritzmittelrückstände von Sulfonylharnstoff, Wuchsstoffen oder Triazinen können die Rüben erheblich schädigen! Verwendete Spritzen sind täglich sofort nach dem Einsatz gründlich zu reinigen und zu spülen, damit keine Mittelreste in Fass,
Leitungen oder Filtern eintrocknen und später zu Düsenverstopfung führen.
Nach der Rübenernte können alle Kulturen nachgebaut werden. Bei einem Nachbau von Kartoffeln und Mais ist eine tiefe Bodenbearbeitung erforderlich. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Nach einem vorzeitigem Umbruch können nach einer Pflugfurche (15-20 cm tief) folgende Kulturen nachgebaut werden: Zucker- und Futterrüben, Mais, Kartoffeln.
Einatmen: Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Augenkontakt: Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Hautkontakt: Mit viel
Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Verschlucken: Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen. Datenblatt mitführen.