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Produktbeschreibung

Zulassung
Nr.043721-60
Anmeldenummer 901049
Produkttyp:Herbizid
Wirkstoff:180 g/l Fluroxypyr (259,36 g/l 1-Methyl-heptylester)
Formulierung:Emulsionskonzentrat
Gefahrstoffeinstufung:Xn (Gesundheitsschädlich)
N (Umweltgefährlich)

Abpackung

Artikelnummer
749003712 x 1 l Umkarton
74900384 x 5 l Umkarton
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Wirkungsweise

TOMIGAN 180 ist ein systemisches, wuchsstofffreies Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung und zur Spätbehandlung in Wintergetreide im Frühjahr. TOMIGAN 180 wird aufgrund der Ester-Formulierung von den Unkräutern sehr schnell aufgenommen. Der Wirkstoff Fluroxypyr wird vorzugsweise über die Blätter aufgenommen und schnell verteilt. Der Transport erfolgt akropetal zu den Vegetationspunkten, basipetal mit den Reservestoffen in die Wurzeln. Es kommt zu einem Eingriff in die Eiweißbildung. Damit setzt der Absterbeprozess ein. Dieser kann sich je nach Witterung über mehrere Wochen erstrecken. Wirkungssicherheit und Kulturverträglichkeit bleiben auch bei vorübergehend kühlen, feuchten Witterungsperioden und bei leichten Nachtfrösten erhalten.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
Fluroxypyr: O


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Wirkungsspektrum


sehr gut bis gut bekämpfbar
Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinnicht, Ampfer-Arten, Gemeiner Hohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Kletten-Labkraut, Knollen-Platterbse, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Wicke, Winden-Arten, Winden-Knöterich
Hinweis: Kletten-Labkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher und schnell erfasst.


weniger gut bekämpfbar
Ausfallsonnenblume und -luzerne, Brennnessel, Durchwuchskartoffel, Echter Erdrauch, Flohknöterich, Franzosenkraut, Hirtentäschelkraut, Vogelknöterich

nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Stiefmütterchen, Ampferblättriger Knöterich, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Phacelia, Gemeiner Rainkohl
nicht bekämpfbare Arten
Ackerdistel, Ackersenf, Ausfallraps, Gänsefuß- und Melde-Arten, Hederich, Saatwucherblume


VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

PFLANZEN/OBJEKTE SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG
Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Kletten-Labkraut
Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50 % 10 m; 75 % 5 m; 90 % 5 m

(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 15 m

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Anwendung

ACKERBAU

Pflanzen/-erzeugnisse: Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen und nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

(WP697) Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden.



Pflanzen/-erzeugnisse: Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Kletten-Labkraut
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn des Schossens bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium (BBCH-Code: 30 - 39)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr, zur Spätbehandlung
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

(WP697) Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden.
(WP778) Bei Roggen Ertragsminderung möglich.



Pflanzen/-erzeugnisse: Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen und nach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

(WP697) Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden.
(WP778) Bei Roggen Ertragsminderung möglich.



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GENEHMIGUNGEN NACH §18 ABS. I PFLSCHG

PFLANZEN/OBJEKTE SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG
Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut
Thymian (Nutzung als frisches Kraut) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut
Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch (Nutzung als Trockenzwiebel) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut
Hinweis für genehmigte Anwendungen In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: Thymian, Schalotte, Speisezwiebeln, Knoblauch 50 % 5 m; 75 % 5 m; 90 % * Echte Kamille, Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch 50 % 10 m; 75 % 5m; 90 % 5 m

(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Thymian, Schalotte, Speisezwiebeln, Knoblauch: 10 m Echte Kamille: 15 m

GEMÜSEBAU (BEACHTEN SIE BITTE DIE AKTUELLEN IP-RICHTLINIEN!)

Pflanzen/-erzeugnisse: Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung)
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH-Code 33 bis 35
Stadium
Schadorganismus:
2. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 12 - 14)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, bis zur Rosettenbildung
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,8 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Erläuterung zur Kultur: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis/Verwendung als Arzneipflanze
Wartezeit: 35 Tage


Pflanzen/-erzeugnisse: Thymian (Nutzung als frisches Kraut)
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH-Code 12
Stadium
Schadorganismus:
2. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 12 - 14)
Anwendungszeitpunkt: Im Ansaatjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 77 Tage


Pflanzen/-erzeugnisse: Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch (Nutzung als Trockenzwiebel)
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 4. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar (BBCH-Code: 12 - 14)
Stadium
Schadorganismus:
2. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 12 - 14)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 4 bis 7 Tage
Anwendungstechnik: Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: Jeweils 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: Jeweils 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).


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Mischbarkeit


TOMIGAN 180 ist mischbar mit gebräuchlichen Getreidefungiziden (z. B. CIRKON®) und -insektiziden (z. B. BULLDOCK®), flüssigen Stickstoff und Spurenelement-Blattdüngern, Wachstumsreglern wie z. B. CALMA® und CCC und mit gebräuchlichen Getreideherbiziden. Die Kombination mit IPU-haltigen Produkten (z. B. PROTUGAN®) kann zu Vegetationsbeginn auch zusammen mit AHL ausgebracht werden. Bei Ausbringung in AHL pur ist TOMIGAN 180 vor dem Einfüllen ins Spritzfaß in Wasser im Verhältnis 1:1 vorzumischen und dann der AHL-Menge zuzugeben. Bei AHL-Wassermischungen mindestens ein Verhältnis von 1:3 (AHL: Wasser) einhalten. Die Empfehlungen mit AHL beziehen sich ausschließlich auf AHL-Markenware. Eventuell auftretende Ätzschäden in Verbindung mit AHL sind auf die Düngerkomponente zurückzuführen.
Bei Mischungen ist grundsätzlich die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.


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Pflanzenverträglichkeit


Durch Staunässe oder Trockenheit geschwächte Getreidebestände sowie bei Nachttemperaturen unter -5°C nicht behandeln. Abdrift vermeiden! Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, z. B. vor zu erwartenden Nachtfrösten und/oder starken Temperaturschwankungen ist durch die Zumischung von Gräser- bzw. Halmverkürzungsmitteln oder N-Düngern die Gefahr einer Unverträglichkeit (besonders bei Roggen) gegeben. Schäden an Sommergetreide möglich. Bei Spätbehandlung Ertragsminderung in Roggen möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden. Klee- bzw. Luzerneuntersaaten nicht behandeln. Klee oder Luzerne können 14 Tage nach der TOMIGAN 180-Anwendung eingesät werden.

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Anwendungstechnik

ANSETZEN DER SPRITZBRÜHE


TOMIGAN 180 bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben. Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (pur) wird TOMIGAN 180 vor dem Einfüllen in das Spritzfass in Wasser im Verhältnis 1 : 1 vorgemischt und dann AHL beigegeben.

REINIGUNG


Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte gründlich mit Wasser reinigen, die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen. Die Reinigung mit AGRO-QUICK® hat sich bewährt.

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Nachbau


Im Rahmen der Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden.

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Umweltverhalten

NUTZORGANISMEN

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
(NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
(NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WASSERORGANISMEN

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.

(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

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Anwenderschutz

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SE1201) Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS2203) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

ERSTE HILFE


Niemals Flüssigkeiten geben oder Erbrechen auslösen, falls der Verletzte bewußtlos ist oder Krämpfe hat.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt rufen. Ob Erbrechen ausgelöst werden soll oder nicht, hat der behandelnde Arzt zu entscheiden.
Nach Augenkontakt: Sofort Augen unter fließendem Wasser spülen; vorhandene Kontaktlinsen nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann die Augen mindestens 15 Minuten lang weiter spülen. Sofortige medizinische Betreuung ist unerläßlich, vorzugsweise durch einen Augenarzt.
Nach Hautkontakt: Sofort die Haut mit viel Wasser und Seife abwaschen. Mit dem Produkt verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit dem Produkt verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Nach Einatmen: Zufuhr von Frischluft. Arzt hinzuziehen.
Hinweise für den Arzt: Kein spezifisches Antidot bekannt. Wird Lavage durchgeführt, ist endotracheale und/oder ösophageale Kontrolle sinnvoll. Ist Magenentleerung indiziert, muß die Gefahr der Lungen-Aspiration gegen die Gefahr der Giftigkeit abgewogen werden. Unterstützende Maßnahmen. Behandlung gemäß Beurteilung des Zustands des Patienten durch den behandelnden Arzt.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. nach oben
 FCS - Feinchemie Schwebda GmbH