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 Nr.043721-60 Anmeldenummer 901049
| Produkttyp: | Herbizid |
| Wirkstoff: | 180 g/l Fluroxypyr (259,36 g/l 1-Methyl-heptylester) |
| Formulierung: | Emulsionskonzentrat |
| Gefahrstoffeinstufung: | Xn (Gesundheitsschädlich) N (Umweltgefährlich) |
| Artikelnummer | |
| 7490037 | 12 x 1 l Umkarton |
| 7490038 | 4 x 5 l Umkarton |
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TOMIGAN 180 ist ein systemisches, wuchsstofffreies Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung und zur Spätbehandlung in Wintergetreide im Frühjahr. TOMIGAN 180 wird aufgrund der Ester-Formulierung von den Unkräutern sehr schnell aufgenommen. Der Wirkstoff Fluroxypyr wird vorzugsweise über die Blätter aufgenommen und schnell verteilt. Der Transport erfolgt akropetal zu den Vegetationspunkten, basipetal mit den Reservestoffen in die Wurzeln. Es kommt zu einem Eingriff in die Eiweißbildung. Damit setzt der Absterbeprozess ein. Dieser kann sich je nach Witterung über mehrere Wochen erstrecken. Wirkungssicherheit und Kulturverträglichkeit bleiben auch bei vorübergehend kühlen, feuchten Witterungsperioden und bei leichten Nachtfrösten erhalten. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Fluroxypyr: O
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sehr gut bis gut bekämpfbar Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinnicht, Ampfer-Arten, Gemeiner Hohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Kletten-Labkraut, Knollen-Platterbse, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Wicke, Winden-Arten, Winden-Knöterich Hinweis: Kletten-Labkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher und schnell erfasst.
weniger gut bekämpfbar Ausfallsonnenblume und -luzerne, Brennnessel, Durchwuchskartoffel, Echter Erdrauch, Flohknöterich, Franzosenkraut, Hirtentäschelkraut, Vogelknöterich
nicht ausreichend bekämpfbar Acker-Stiefmütterchen, Ampferblättriger Knöterich, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Phacelia, Gemeiner Rainkohl nicht bekämpfbare Arten Ackerdistel, Ackersenf, Ausfallraps, Gänsefuß- und Melde-Arten, Hederich, Saatwucherblume
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
| PFLANZEN/OBJEKTE | SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG |
| Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale
| Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Kletten-Labkraut |
| Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände
zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu
Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 10 m; 75 % 5 m; 90 % 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
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ACKERBAU
| Pflanzen/-erzeugnisse: | Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale |
Schadorganismus/ Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH-Code: 13 - 29) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen und nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | Spritzen |
| Aufwandmenge: | 1,0 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
(WP697) Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden.
| Pflanzen/-erzeugnisse: | Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale |
Schadorganismus/ Zweckbestimmung: | Kletten-Labkraut |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von Beginn des Schossens bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium (BBCH-Code: 30 - 39) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, Frühjahr, zur Spätbehandlung |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | Spritzen |
| Aufwandmenge: | 1,0 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
(WP697) Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden. (WP778) Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
| Pflanzen/-erzeugnisse: | Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer |
Schadorganismus/ Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH-Code: 13 - 29) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen und nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | Spritzen |
| Aufwandmenge: | 1,0 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
(WP697) Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden. (WP778) Bei Roggen Ertragsminderung möglich. nach oben
GENEHMIGUNGEN NACH §18 ABS. I PFLSCHG
| PFLANZEN/OBJEKTE | SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG |
| Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut |
| Thymian (Nutzung als frisches Kraut) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut |
| Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch (Nutzung als Trockenzwiebel) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut |
Hinweis für genehmigte Anwendungen
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die
Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände
zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu
Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände:
Thymian, Schalotte, Speisezwiebeln, Knoblauch 50 % 5 m; 75 % 5 m; 90 % *
Echte Kamille, Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch 50 % 10 m; 75 % 5m; 90 % 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Thymian, Schalotte, Speisezwiebeln, Knoblauch: 10 m
Echte Kamille: 15 m
GEMÜSEBAU (BEACHTEN SIE BITTE DIE AKTUELLEN IP-RICHTLINIEN!)
| Pflanzen/-erzeugnisse: | Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung) |
Schadorganismus/ Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH-Code 33 bis 35 |
Stadium Schadorganismus: | 2. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 12 - 14) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, bis zur Rosettenbildung |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | Spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,8 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Erläuterung zur Kultur: | Verwendung als teeähnliches Erzeugnis/Verwendung als Arzneipflanze |
| Wartezeit: | 35 Tage |
| Pflanzen/-erzeugnisse: | Thymian (Nutzung als frisches Kraut) |
Schadorganismus/ Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Ab BBCH-Code 12 |
Stadium Schadorganismus: | 2. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 12 - 14) |
| Anwendungszeitpunkt: | Im Ansaatjahr, nach dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | Spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,5 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 77 Tage |
| Pflanzen/-erzeugnisse: | Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch (Nutzung als Trockenzwiebel) |
Schadorganismus/ Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Kletten-Labkraut |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 4. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar (BBCH-Code: 12 - 14) |
Stadium Schadorganismus: | 2. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 12 - 14) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 4 bis 7 Tage |
| Anwendungstechnik: | Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen) |
| Aufwandmenge: | Jeweils 0,5 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | Jeweils 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
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TOMIGAN 180 ist mischbar mit gebräuchlichen Getreidefungiziden (z. B. CIRKON®) und -insektiziden (z. B. BULLDOCK®), flüssigen Stickstoff und Spurenelement-Blattdüngern, Wachstumsreglern wie z. B. CALMA® und CCC und mit gebräuchlichen Getreideherbiziden. Die Kombination mit IPU-haltigen Produkten (z. B. PROTUGAN®) kann zu Vegetationsbeginn auch zusammen mit AHL ausgebracht werden. Bei Ausbringung in AHL pur ist TOMIGAN 180 vor dem Einfüllen ins Spritzfaß in Wasser im Verhältnis 1:1 vorzumischen und dann der AHL-Menge zuzugeben. Bei AHL-Wassermischungen mindestens ein Verhältnis von 1:3 (AHL: Wasser) einhalten. Die Empfehlungen mit AHL beziehen sich ausschließlich auf AHL-Markenware. Eventuell auftretende Ätzschäden in Verbindung mit AHL sind auf die Düngerkomponente zurückzuführen. Bei Mischungen ist grundsätzlich die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.
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Durch Staunässe oder Trockenheit geschwächte Getreidebestände sowie bei Nachttemperaturen unter -5°C nicht behandeln. Abdrift vermeiden! Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, z. B. vor zu erwartenden Nachtfrösten und/oder starken Temperaturschwankungen ist durch die Zumischung von Gräser- bzw. Halmverkürzungsmitteln oder N-Düngern die Gefahr einer Unverträglichkeit (besonders bei Roggen) gegeben. Schäden an Sommergetreide möglich. Bei Spätbehandlung Ertragsminderung in Roggen möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden. Klee- bzw. Luzerneuntersaaten nicht behandeln. Klee oder Luzerne können 14 Tage nach der TOMIGAN 180-Anwendung eingesät werden.
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ANSETZEN DER SPRITZBRÜHE
TOMIGAN 180 bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben. Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (pur) wird TOMIGAN 180 vor dem Einfüllen
in das Spritzfass in Wasser im Verhältnis 1 : 1 vorgemischt und dann AHL beigegeben.
REINIGUNG
Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk
auf behandelter Fläche verspritzen. Grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte gründlich mit Wasser
reinigen, die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen. Die Reinigung mit AGRO-QUICK® hat sich bewährt.
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Im Rahmen der Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden.
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NUTZORGANISMEN
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft. (NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
WASSERORGANISMEN
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.
(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE1201) Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
Mittels. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des
Mittels. (SS2203) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SP001) Zur Vermeidung
von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
ERSTE HILFE
Niemals Flüssigkeiten geben oder Erbrechen auslösen, falls der Verletzte bewußtlos ist oder Krämpfe hat. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt rufen. Ob Erbrechen ausgelöst werden soll oder nicht, hat der behandelnde Arzt
zu entscheiden. Nach Augenkontakt: Sofort Augen unter fließendem Wasser spülen; vorhandene Kontaktlinsen nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann die Augen mindestens 15 Minuten lang weiter spülen. Sofortige medizinische Betreuung ist
unerläßlich, vorzugsweise durch einen Augenarzt. Nach Hautkontakt: Sofort die Haut mit viel Wasser und Seife abwaschen. Mit dem Produkt verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit dem Produkt verunreinigte Kleidung vor Wiedergebrauch
waschen. Nach Einatmen: Zufuhr von Frischluft. Arzt hinzuziehen. Hinweise für den Arzt: Kein spezifisches Antidot bekannt. Wird Lavage durchgeführt, ist endotracheale und/oder ösophageale Kontrolle sinnvoll. Ist Magenentleerung indiziert, muß
die Gefahr der Lungen-Aspiration gegen die Gefahr der Giftigkeit abgewogen werden. Unterstützende Maßnahmen. Behandlung gemäß Beurteilung des Zustands des Patienten durch den behandelnden Arzt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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