ÜBER FCSProdukteProdukteVertrieb, Beratung, ServiceNews & Tipps
 Suchen PROTUGAN®

 Neue Produkte


GOLTIX® TITAN®
AMPERA®
BANJO® FORTE
CALMA®
EPOXION® TOP

 Produkte
 Weitere Bereiche

  Infomaterial
  Marktkommentare
  Sicherheitsdatenblätter
  Jobs
  Kontakt
  Anfahrt
  Sitemap
  Impressum
  Haftungsausschluss


Produktbeschreibung


Amtl. Pfl. Reg. Nr.2972
Produkttyp:Herbizid
Wirkstoff:500 g/l Isoproturon (47 Gew.-%)
Formulierung:Suspensionskonzentrat
Gefahrstoffeinstufung:GHS08
GHS09
Achtung

Abpackung

Artikelnummer
74300724 x 5 l Umkarton
nach oben

Wirkungsweise

PROTUGAN wird sowohl über die Wurzeln, als auch über die Blätter der Ungräser und Unkräuter aufgenommen. Im Nachauflauf eingesetzt, erfasst PROTUGAN daher neben bereits vorhandenen Ungräsern und Unkräutern auch noch später keimende. Die Wirkung wird je nach Witterungsverlauf mitunter erst nach 2 - 3 Wochen deutlich sichtbar. Ausreichende Bodenfeuchte ist wichtig für eine gute Ungraswirkung, insbesondere bei der Frühjahrsanwendung.




nach oben

Wirkungsspektrum


gut bekämpfbar
Echte Kamille, Gemeiner Windhalm, Vogel-Sternmiere

nicht ausreichend bekämpfbar
andere Ungräser und Unkräuter


VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

PFLANZEN/OBJEKTE SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG
Winterweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Dinkel
Winterroggen
Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommertriticale
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogelmiere, Kamille-Arten
nach oben

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzen/-erzeugnisse: Winterweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Dinkel
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogelmiere, Kamille-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Kultur, Frühjahr oder Herbst, Stadium 13 (3-Blatt-Stadium) bis Stadium 29 (Ende der Bestockung) der Kultur
Max. Zahl der
Behandlungen:
1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 3,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Hinweise: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Bei Triticale Ertragsminderung möglich.
Für die Anwendung in Dinkel: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.


Pflanzen/-erzeugnisse: Winterroggen
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogelmiere, Kamille-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Kultur, Frühjahr oder Herbst, Stadium 13 (3-Blatt-Stadium) bis Stadium 29 (Ende der Bestockung) der Kultur
Max. Zahl der
Behandlungen:
1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 3,0 l/ha bei Herbstanwendung,
2,5 l/ha bei Frühjahrsanwendung
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Hinweise: Schäden an der Kulturpflanze und Ertragsminderung möglich.


Pflanzen/-erzeugnisse: Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommertriticale
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogelmiere, Kamille-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Kultur, Stadium 13 (3-Blatt-Stadium) bis Stadium 29 (Ende der Bestockung) der Kultur
Max. Zahl der
Behandlungen:
1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Hinweise: Schäden an der Kulturpflanze und Ertragsminderung möglich.



ANWENDUNGSHINWEISE

Wie bei allen Herbiziden mit Bodenwirkung ist ein möglichst feinkrümeliges, abgesetztes, gleichmäßig vorbereitetes Saatbett mit einem guten Bodenschluss und den für die einzelnen Getreidearten vorgesehenen Saattiefen notwendig.

Untersaaten sind nicht möglich. Auf humusreichen Flächen und Moorböden ist die herbizide Wirkung nicht immer ausreichend. Auf Gülle-Flächen, die mit PROTUGAN behandelt werden, können unter Umständen Wirkungsminderungen auftreten.

Die beste Wirkung wird erzielt, wenn zum Zeitpunkt der Behandlung die Ungräser das 4-Blatt-Stadium und die Samenunkräuter das Stadium der kleinen Rosette nicht überschritten haben.

BESONDERE HINWEISE ZUR RESISTENZVERMEIDUNG

In Problemgebieten oder auch in vereinzelten Fällen kann es bei Windhalm (Apera spica venti) aufgrund eines schlagspezifischen Vorkommens von schwer bekämpfbaren (resistenten) Biotypen zu einer verminderten Wirkung gegen diese Ungräser kommen. Zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung dieser Biotypen wird empfohlen, auf Herbizide mit anderen Wirkstoffgruppen und Wirkmechanismen auszuweichen. Bei Minderwirkung von PROTUGAN, die nicht durch Witterungs- oder Bodenverhältnisse bedingt ist, auf keinen Fall mit IPU-haltigen Mitteln oder FOPs oder ALS-Hemmern nachbehandeln, da mit Kreuzresistenz gerechnet werden muss. Produktionstechnische Maßnahmen wie Fruchtfolge, Grundbodenbearbeitung und Bestandesführung zur Minderung des Resistenzdruckes einsetzen.
Bei unzureichender bzw. nachlassender Wirksamkeit Benachrichtigung des zuständigen Pflanzenschutzberaters.

WICHTIGE HINWEISE ZUR SCHADENSVERHÜTUNG

Sehr leichte und gleichzeitig humusarme, durchlässige Böden (z.B. reine Sandböden) wegen Gefahr von Kulturschäden von der Behandlung mit PROTUGAN ebenso ausschließen wie zu Staunässe neigende Standorte. Hohe Niederschläge nach der Behandlung können zur Einwaschung des Wirkstoffes in die Wurzelzone und somit zur Schädigung der jungen Kultur führen. Keine frostgeschädigten, aufgefrorenen oder schlecht entwickelten Bestände behandeln. Bei vorausgegangener oder geplanter Anwendung von Kalkstickstoff auf der gleichen Fläche sollte PROTUGAN nicht eingesetzt werden.
nach oben

Mischbarkeit


PROTUGAN ist mischbar mit Getreideherbiziden, Halmverkürzern (außer ethephonhaltigen), Fungiziden sowie mit flüssigen Stickstoff und Blattdüngern. Bei Mischungen mit Herbiziden und Fungiziden die Empfehlungen der Herstellerfirmen/ Mischpartner beachten. Bei Mischungen mit Halmverkürzern die regionalen Empfehlungen des Herstellers beachten.

Für eventuelle negative Auswirkungen bei von uns nicht empfohlenen Mischungen übernehmen wir keine Haftung, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können.

nach oben

Pflanzenverträglichkeit


PROTUGAN wird nach bisheriger Kenntnis von allen zugelassenen Getetreidearten ohne Sorteneinschränkung gut vertragen.

nach oben

Anwendungstechnik

ANSETZEN DER SPRITZBRÜHE


PROTUGAN-Behälter vor Gebrauch kräftig schütteln. PROTUGAN kann direkt in das ca. 2/3 mit Wasser gefüllte Spritzfass gegeben werden. Nach Auffüllen des Spritzbehälters Rührwerk einschalten und laufen lassen.

PROTUGAN nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten und geeigneten Düsen bei einem Druck von 2-4 bar in 200-400 l/ha Wasser ausbringen. Überlappungen vermeiden. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand testen lassen.

Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern 10-fach verdünnt auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

nach oben

Nachbau


PROTUGAN wird während der Vegetationsperiode abgebaut. Mit PROTUGAN behandelte Flächen können nach der Ernte im Rahmen der üblichen Fruchtfolge neu bestellt werden. Sollte aufgrund ungünstiger Verhältnisse (z. B. Frost) ein vorzeitiger Umbruch notwendig werden, so können Sommerweizen, Sommergerste, Mais, Kartoffeln oder Ackerbohnen nachgebaut werden. Nach Herbstbehandlung können zusätzlich noch Rüben, Sommerraps, Durumweizen und Erbsen nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat sollte eine gründliche Bodendurchmischung erfolgen.


nach oben

Umweltverhalten

(GO018) Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarar Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberfächengewässern einzuhalten:

Ackerbau - Spritzen
15 m (Regelabstand)
10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %)
5 m (Abdriftminderungsklasse 75 %)
5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %)

Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzung ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.

Wird die Aufwandmenge im Geltungsbereich des Regelabstandes um 50 % oder mehr reduziert, kann der vorgeschriebene Mindestabstand der nächst höheren Abdriftminderungsklasse Anwendung finden.

Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25 % reduziert werden, wenn das Gewässer zum Zeitpunkt der Anwendung über die gesamte Breite deutlich als fließend erkennbar ist.

Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25 % reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer im Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m.

Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.

Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75 % gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.20011, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

(SPe 1) Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 Anwendung pro Jahr, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen Mitteln, die diese(n) Wirkstoff(e) enthalten.
(SPe 4 ) Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.

nach oben

Anwenderschutz

(SU003) Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
(SU001a) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SU006) Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
(SU002) Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen.
(SU009) Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen sind Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

ERSTE HILFE


Einatmen: Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Atemstillstand - Gerätebeatmung notwendig.
Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzögerlich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt: Kontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken: Mund gründlich mit Wasser spülen. Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen!

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. nach oben
 FCS - Feinchemie Schwebda GmbH